16. August 2012
Bisher tappten jährlich Millionen Internet-Nutzer in die Falle: Sie surften auf Seiten, die vermeintlich kostenlose Serviceleistungen anboten – etwa Routenplaner oder Kochrezepte. Die Rechnung kam ein paar Wochen später – sie hatten, ohne es zu merken, ein teures Abo abgeschlossen. Seit 1. August soll diesem Treiben die sogenannte »Button-Lösung« einen Riegel vorschieben. Wir sprachen mit Niklaas Haskamp von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Herr Haskamp, wie muss man sich die »Button-Lösung« vorstellen?
Niklaas Haskamp: Der Bestellbutton, also die Schaltfläche auf die ich zum Abschluss einer kostenpflichtigen Bestellung klicke, muss seit dem 1. August eindeutig beschriftet sein. Bezeichnungen wie »Bestellen« oder »Weiter«, womit über die entstehenden Kosten hinweggetäuscht wird, sind nicht mehr zulässig. Die Buttons müssen jetzt eindeutig mit »kostenpflichtig bestellen« oder »kaufen« beschriftet sein damit klar ist, dass der Klick Geld kostet. Außerdem müssen nun alle wichtigen Vertragsinformationen wie Gesamtpreis, Vertragslaufzeit und Versandkosten immer in unmittelbarer Nähe zum Bestellbutton aufgeführt werden.
Kann man so Abofallen gänzlich ausschließen?
Niklaas Haskamp: Die typischen Abofallen sollten sich mit der Buttonlösung erledigt haben. Wenn nämlich die Anforderungen nicht erfüllt werden, kommt auch kein wirksamer Vertrag zustande. Wir sind natürlich gespannt und werden beobachten, wie sich die Fallensteller verhalten und gegen Verstöße gegebenenfalls vorgehen.
Wie können sich Internet-Nutzer zusätzlich schützen?
Niklaas Haskamp: Immer dann, wenn für angeblich kostenlose Dienstleistungen oder Angebote eine Registrierung erforderlich ist, sollte genau nachgeschaut werden, ob nicht irgendwo ein Kostenhinweis versteckt ist oder ein Abo abgeschlossen wird. Ansonsten kann man schauen, wie die Seite aufgebaut ist, ob zum Beispiel Allgemeine Geschäftsbedingungen und ein ordentliches Impressum vorhanden sind. Ein Blick ins Impressum zeigt außerdem, wie der Anbieter genau heißt und wo die Firma sitzt.
Was raten Sie Betroffenen, die dessen ungeachtet eine Rechnung bekommen, weil sie trotzdem in die Abofalle gerieten?
Niklaas Haskamp: Auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen, auch wenn mit Inkasso oder Anwälten gedroht wird. Dem angeblich abgeschlossenen Vertrag sollte man widersprechen, wir bieten auf unserer Homepage dazu Musterbriefe an: www.vz-bw.de/buttonloesung
Die neue Regelung betrifft auch seriöse Händler. Gelten die Bestimmungen auch, wenn ich im Ausland bestelle?
Niklaas Haskamp: Die Umsetzung ist mit einer EU-Richtlinie europaweit beschlossen, allerdings gelten hier noch Fristen bis Ende 2013. Außerhalb der EU gelten diese Anforderungen nicht.